Projekte

Kurzdarstellung der Föderrichtlinie

1.    Förderkriterien

Förderfähig sind Vorhaben, die
-    sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation)
-    für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter und Praxisnähe)
-    die Entwicklung des Südraums Leipzig nachhaltig unterstützen.

2.    Förderbereiche
 

2.1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Die Förderung von Projekten mit F u. E - Charakter ist das Hauptziel der Stiftung. Die Förderschwerpunkte orientieren sich hierbei an den Entwicklungsbedürfnissen der Region.
Die Stiftung kann Mittel grundsätzlich bereitstellen für die 
-    Kofinanzierung von F u. E – Projekten bei Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Betriebskosten
-    Durchführung von Vorstudien und Konzepten für künftige Projekte in Form von z.B. Machbarkeitsuntersuchungen
-    projektbezogene Anschaffung und Nutzung notwendiger wissenschaftlich-technischer Ausrüstungen und Geräte.

Im Mittelpunkt  der Förderung stehen folgende Bereiche:

1.    Information und Kommunikation
Schwerpunkt bei diesem, als Zukunftsbereich schlechthin zu bezeichnenden Gebiet, sind regionale Vernetzungen von Klein- und mittelständischen Unternehmen untereinander sowie gemeinsam mit Verbänden, Vereinen, Behörden, Schulen etc. .
In diesem Zusammenhang verdient die Entwicklung und ständige Vervollkommnung der als neue „Kulturtechnik“ zu bezeichnenden Beherrschung der Arbeit im und mit dem Netz bei den Bewohnern einer vormals von Bergbau, Chemie und Energie geprägten Region besondere Beachtung.

2.    Energie und Umwelt
Dieser, auf einer mehr als hundertjährigen regionalen Tradition fußende Bereich ist auch im Südraum Leipzig aktueller denn je. Schwerpunkte sollen dabei die Erschließung und Entwicklung regionaler Stoffkreisläufe zur energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe sein. Mittelfristig müssen diese Erkenntnisse auch zu einer effektiveren und landschaftsschonenden Nutzung des regional verfügbaren Rohstoffs Braunkohle führen.

3.    Region und Innovation
Dieser zunächst theoretisch und akademisch anmutende Teil der Forschung und Entwicklung im Südraum Leipzig hat hochpraktische Bedeutung: Ohne das Entstehen 
flexibler und effektiver Politikstrukturen wird der fällige Strukturwandel weder hier noch anderswo gelingen. Erkenntnisse aus dem hiesigen Strukturanpassungsprozeß werden sowohl für die eigene Entwicklung als auch für die EU-Beitrittskandidaten Ost- und Südosteuropas von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein.

4.    Neues Bauen
In diesem Bereich soll vieles, was mit der ca. 450 km² großen „Baustelle Südraum Leipzig“ verbunden wird, untersucht und befördert werden. Landschaftsarchitekten, Städteplaner, Architekten und Bauingenieure, Baustoffproduzenten finden genügend „Rohmaterial“ und Potential, um Ideen zu entwickeln und umzusetzen, die nicht nur Vorbild für andere Regionen sind, sondern vor allem zur Wertschöpfung in der eigenen Region führen.

3.    Ausschlusskriterien

Grundsätzlich nicht förderfähig sind:
-    Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen
-    eine nicht projektbezogene Förderung von Einrichtungen und Institutionen (institutionelle Förderung)
-    Projekte, die den Stand der Technik bzw. des Wissens nicht signifikant überschreiten oder keine Umsetzungsrelevanz haben
-    reine Investitionsvorhaben
-    bereits begonnene Vorhaben
-    Projekte mit ausschließlicher Grundlagenforschung
-    Studien ohne konkreten Umsetzungsbezug
-    Aufstockung von Fördermitteln anderer Förderer, soweit das den betreffenden Förderrichtlinien entgegensteht
-    Projekte, die nicht dem Beihilferecht der EU entsprechen.